Beratung nach dem BBiG anmelden
Sie haben Fragen rund um Ihre Ausbildung? Sie möchten ein Ausbildungsbetrieb werden? Hier finden Sie Informationen zur Ausbildungsberatung.
Beschreibung
Bei Fragen rund um die Ausbildung beraten verschiedene Institutionen die Auszubildenden und die Betriebe.
Die Beratung für Auszubildende umfasst Themen wie
- Berufsberatung,
- Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch oder
- Wechsel des Ausbildungsplatzes
Auch als Unternehmen können Sie die Beratung in Anspruch nehmen.
Sie können sich als Unternehmen über folgende Themen beraten lassen:
- Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
- Jugendschutz
- Rechte und Pflichten der Auszubildenden
Sie können sich bereits vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages beraten lassen.
Sie werden aber auch während Ihrer Ausbildung beraten.
Sie können die Berater und Beraterinnen von sich aus ansprechen. Die Berater und Beraterinnen besuchen zu besonderen Veranstaltungen auch Schulen und Messen.
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich über die Ausbildung zu informieren.
Sie können jederzeit einen Termin bei einer beratenden Institution vereinbaren. Das heißt dass Sie vor, während und nach Ihrer Ausbildung sich beraten lassen können.
Sie können einen Berater oder eine Beraterin auch bei einer regelmäßigen Veranstaltung ansprechen (zum Beispiel Messe, Schulen).
Sie werden dann in einem gemeinsamen Termin umfassend beraten. Bei Bedarf findet der Termin mit allen Beteiligten statt.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 21.09.2020
Stichwörter
Berufsbildungsgesetz, Berufsberatung, Ausbildung