Personalausweis Meldung

    Personalausweis Meldung

    Sie müssen Änderungen, das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe

    Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags   8:00 bis 12:30 Uhr
                                         13:30 bis 16:30 Uhr

    mittwochs                    8:00 bis 12:30 Uhr
                                           nachmittags geschlossen

    donnertags                  13:00 bis 18:30 Uhr

    freitags                         8:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden

    Adresse

    Hausanschrift

    Westendstraße 8

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten


    Bitte beachten Sie, dass derzeit das Stadtbüro Mörfelden geschlossen ist.
    Alle Serviceleistungen erhalten Sie im Stadtbüro Walldorf


    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, nPA, PA, Perso, neuer Personalausweis, neu, ePA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019