Personalausweis Informationserteilung
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen.
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020
Stichwörter
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