Personalausweis Informationserteilung
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020
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