Personalausweis Informationserteilung
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Öffentliche Sicherheit & Ordnung - Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt)
Adresse
Hausanschrift
Darmstädter Straße 35
64380 Roßdorf
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro (Darmstädter Str. 35):
Telefon: 06154 – 808 230
Mo., Mi., Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Mo. 14:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 14:00 Uhr
Mi. 14:00 – 18:00 Uhr
Do. 08:30 – 11:00 Uhr
Onlineterminvergabe für das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) unter folgendem Link:
https://cqm3.cleverq.de/public/sites/12/appointments/index.html?lang=de
Kontakt
Telefon Festnetz: 06154 808-230
E-Mail: buergerbuero@rossdorf.de
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020
Stichwörter
PA, Pass, nPA, ePA, neu, Personalausweis, Personaldokument, Online-Ausweisfunktion, Hinweise, Elektronisch, Neuer PA, Informationen, Infos, Ausweis, Perso, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Information, elektronischer Personalausweis