Personalausweis Informationserteilung
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Servicebüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020
Stichwörter
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