Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Wetteraukreis: Wohnungsbauförderung

    Wohnungsbauförderung

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Wohnungsbauförderung

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Strukturförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Bau von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)