Nebenwohnung abmelden
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Hinweise für Büttelborn: Spezielle Hinweise für Gemeinde Büttelborn
Online-Dienst
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Ansprechpartner
Gemeinde Büttelborn - Ordnungs- und Personenstandsverwaltung - Fachdienst 22
Adresse
Postanschrift
Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr * "Dienstags geschlossen: Gewerbe- und Standesamt"
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis : Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-71
Telefon: 06152 1788-72
Telefax: 06152 1788-98
Telefax: 06152 1799-97
E-Mail: ordnungsamt@buettelborn.de
E-Mail: standesamt@buettelborn.de
Kontaktperson
Frau Claudia Jendrasch
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Fax: 06152 1788-97
Telefon Festnetz: 06152 1788-76
E-Mail: c.jendrasch@buettelborn.de
Herr Raffael Küllmer
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Rathaus
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Telefon Festnetz: 06152 1788-79
Fax: 06152 1788-97
E-Mail: r.kuellmer@buettelborn.de
Frau Anna Watzke
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06152 1788-77
Fax: 06152 1788-97
E-Mail: a.watzke@buettelborn.de
Frau Feyza Kilicarslan
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06152 1788-76
Fax: 06152 1788-97
E-Mail: f.kilicarslan@buettelborn.de
Frau Simone Noack
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06152 1788-78
Fax: 06152 1788-97
E-Mail: s.noack@buettelborn.de
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise für Büttelborn: Spezielle Hinweise für Gemeinde Büttelborn
Voraussetzungen
- Auszug aus einer Nebenwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz