Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
    99115005070002

    Nebenwohnung abmelden

    Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienst

    Nebenwohnung abmelden

    ID: L100001_432986287

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2025

    Technisch geändert am 11.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Ansprechpartner

    Stadt Ober-Ramstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 48

    64372 Ober-Ramstadt

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 48

    64372 Ober-Ramstadt

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Termin vereinbaren

    Besuche ohne Termin sind dienstags und mittwoch am Vormittag sowie donnerstags am Nachmittag möglich. Es ist entsprechend mit Wartezeiten zu rechnen. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06154 702-240

    Fax: 06154 702-699

    E-Mail: buergerbuero@ober-ramstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Auszug aus einer Nebenwohnung

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019