Nebenwohnung abmelden
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Bürgerbüro, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 8:00 Uhr – 15:00 Uhr,
- Samstag 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Acquaro (Leiterin Bürgerbüro)
Herr Arnold (Verwaltungsangestellter)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
Fax: 06252 13-3500
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Frau Isabelle Halang (Sachbearbeiterin)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
Fax: 06252 13-3500
Frau Knapp
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Fax: 06252 13-3500
Frau Marzullo
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06252 13-3500
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Frau Sabine Vogel (Verwaltungsangestellte)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06252 13-3500
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
Herr Jonas Müller (Verwaltungsangestellter)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Fax: 06252 13-3500
Herr Moritz Weber (Verwaltungsfachangestellter)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
Fax: 06252 13-3500
E-Mail: m.weber@stadt.heppenheim.de
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise für Heppenheim (Bergstraße): Spezielle Hinweise für Stadt Heppenheim
Voraussetzungen
- Auszug aus einer Nebenwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnsitz