Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Breitenbach am Herzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Machtloser Straße 5

    36287 Breitenbach a. Herzberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Allgemeiner Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirche, B62
      Linien:
      • Bus: Linie NVV Alsfeld - Linie 395
      • Bus: Linie RKH Bad Hersfeld - Linie 390

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag: Keine Öffnungszeiten
    • Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Wegzug ins Ausland

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Umzug ins Ausland, Auswandern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de