Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Für Oberzent wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
- Wegzug ins Ausland
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 16.12.2020
Stichwörter
Umzug ins Ausland, Auswandern