Änderung der Hauptwohnung
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung
Ansprechpartner
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)
Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)
Telefon: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)
Telefax: +49 69 212-9730898
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)
E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)
E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)
Internet
Zentrales Bürgeramt
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Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9743368
Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach
Adresse
Hausanschrift
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Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen
Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
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Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Höchst
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Hausanschrift
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Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
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Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nordwest
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
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Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Dornbusch
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Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
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Hausanschrift
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Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr (nur mit Termin), Fr 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Harheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Bergen-Enkheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Fristen
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Meldeschein, Anmeldebestätigung, Nebenwohnsitz, Umzug, Anmeldebescheinigung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzabmeldung, Ummeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitzummeldung, Wohnsitzwechsel, Anmeldung, Wohnsitz, ummelden, Hauptwohnsitz, Ummeldung, Wohnsitzanmeldung, Meldewesen, Wohnsitz anmelden, Ummeldebestätigung, Wohnsitz ummelden