Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)

    Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)

    Telefon: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)

    Telefax: +49 69 212-9730898

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)

    E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)

    E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Zentrales Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: +49 69 115

    Telefax: +49 69 212-9743368

    Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Erlenbach 42

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Nieder-Eschbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Deuil-La-Barre-Straße 26

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstraße 14

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi : 7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Nordwest

    Adresse

    Hausanschrift

    Nidaforum 5

    60439 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Dornbusch

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschersheimer Landstraße 248

    60320 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 07:30 - 13:00 Uhr  (nur mit Termin)
    Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
     

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Fechenheim 89

    60386 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr (nur mit Termin), Fr 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Sachsenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rittergasse 103

    60594 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Harheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Schnell-Straße 52

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Kalbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalbacher Hauptstraße 36

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Bergen-Enkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 30

    60388 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Meldeschein, Anmeldebestätigung, Nebenwohnsitz, Umzug, Anmeldebescheinigung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzabmeldung, Ummeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitzummeldung, Wohnsitzwechsel, Anmeldung, Wohnsitz, ummelden, Hauptwohnsitz, Ummeldung, Wohnsitzanmeldung, Meldewesen, Wohnsitz anmelden, Ummeldebestätigung, Wohnsitz ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English