Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Sie können eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßigen Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über

    • die Arten der übermittelten Daten

    als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a – h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Gieselwerder

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Klappe 1a

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Gieselwerder)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Lippoldsberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Mühlbach 15

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Lippoldsberg)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten


    Dienstag - Freitag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                      

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Kosten

    Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)