Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Sie können eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßigen Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über
- die Arten der übermittelten Daten
als auch ihre Empfänger erhalten sowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a – h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Für Philippsthal (Werra) (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020