Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Herbstein - Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06643 9600-14
Telefon: 06643 9600-24
Telefax: 06643 9600-20
E-Mail: u.stock@stadt-herbstein.de
E-Mail: k.boensel@stadt-herbstein.de
Internet
Stadt Herbstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hessenstraße
Linien:- Bus: Linie VB 5151
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Heinz Bender
Frau Katharina Bönsel
Frau Beate Czischek
Frau Susanne Horn
Herr Gerhard Lang
Herr Wolfram Mohr
Frau Jutta Müller
Frau Nicole Pokoj
Frau Annette Ruhl
Frau Heike Ruhl
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-19
E-Mail: h.ruhl@stadt-herbstein.de
E-Mail: kurverwaltung@herbstein.de
Frau Nicole Ruhl
Herr Henrick Schleuning
Frau Sabine Schleuning-Roth
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-19
E-Mail: s.schleuning-roth@stadt-herbstein.de
E-Mail: kurverwaltung@herbstein.de
Frau Heidi Schmelz
Frau Gudrun Schmidt
Frau Simone Schulmeister
Telefon Festnetz: 06643 9600-11
Telefon Festnetz: 06643 9600-0
Fax: 06643 9600-20
E-Mail: info@stadt-herbstein.de
Frau Ulrike Stock
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-14
E-Mail: standesamt@herbstein.de
E-Mail: u.stock@stadt-herbstein.de
Herr Bernhard Ziegler (Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 06643 9600-0
Fax: 06643 9600-20
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE16 5199 0000 0002 0012 09
BIC: GENODE51LB1
Bankinstitut: Volksbank Lauterbach-Schlitz eG
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68
BIC: GENODE51GRC
Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Lastschrift), Some(Überweisung), Some(Abbuchung), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Barzahlung)
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Kosten
Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020