Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
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    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienst

    Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

    ID: L100001_421626622

    Beschreibung

    Hier können Sie online einen Vorort Termin im Bürgerbüro der Stadt Langen buchen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2025

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Südliche Ringstraße 80

    63225 Langen (Hessen)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 203-770

    Fax: 06103 203-712

    E-Mail: buergerbuero@langen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

    Kosten

    Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019