Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Ober-Ramstadt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 48

    64372 Ober-Ramstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 48

    64372 Ober-Ramstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Am Dienstag- und Mittwochvormittag sowie Donnerstagnachmittag sind keine Terminvereinbarungen notwendig, es muss jedoch mit Wartezeiten vor Ort gerechnet werden. Zu allen anderen Zeiten ist eine vorherige Terminbuchung, online oder telefonisch, notwendig.
    Das Abholen von bereitstehenden Ausweisen oder anderen Unterlagen ist während der Öffnungszeiten jederzeit und somit ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

    Hier: Online einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

    Kosten

    Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)