Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer oder in den neuen Bundesländern Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sog. Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Ersatzwirtschaftswert nach den Wertverhältnissen 1964. Diese Werte bilden wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest. Der Hebesatz für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen kann sich von dem des Grundvermögens unterscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Gemeinde einen teilweisen Erlass der Steuer beantragen, wenn der normale Rohertrag um mehr als fünfzig Prozent gemindert ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Zuständigkeit
jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer A ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer A ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Christian Lohn
Internet
erforderliche Unterlagen
- grundsätzlich keine
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum 31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum 31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
grundsätzlich keine;
ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Stadt Reichelsheim zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Schriftform & Unterschrift erforderlich: ja - formlos oder mithilfe des Vordruckes "SEPA-Mandat für Grundbesitzabgaben"
grundsätzlich keine;
ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Stadt Reichelsheim zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Schriftform & Unterschrift erforderlich: ja - formlos oder mithilfe des Vordruckes "SEPA-Mandat für Grundbesitzabgaben"
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Die Steuerpflicht entsteht zum 1. Januar des Folgejahres nach Erwerb des Grundstückes und nach Vorliegen des Grundlagenbescheides (Grundsteuermessbescheid) vom zuständigen Finanzamt.
Die Steuerpflicht entsteht zum 1. Januar des Folgejahres nach Erwerb des Grundstückes und nach Vorliegen des Grundlagenbescheides (Grundsteuermessbescheid) vom zuständigen Finanzamt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Zahlungstermine:
Die Zahlungstermine für die Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.
Erklärung der Bemessungsgrundlagen für Grundsteuerreform:
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum
31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Zahlungstermine:
Die Zahlungstermine für die Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.
Erklärung der Bemessungsgrundlagen für Grundsteuerreform:
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum
31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Kosten
- keine,
- es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
- Es fallen keine Gebühren an.
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Die Grundsteuerforderungen können von Ihnen durch Banküberweisung beglichen werden oder sollten Sie den automatischen Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto wünschen, dann können Sie der Stadt Reichelsheim ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
- Es fallen keine Gebühren an.
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Die Grundsteuerforderungen können von Ihnen durch Banküberweisung beglichen werden oder sollten Sie den automatischen Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto wünschen, dann können Sie der Stadt Reichelsheim ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer oder Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks oder Betriebes, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.
Die Grundsteuer wird erstmalig ab 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Die bisherigen Regelungen gelten letztmalig für die Grundsteuer im Jahr 2024. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Für Wohngrundstücke ist Grundsteuer B zu zahlen.
Für Wohngrundstücke ist Grundsteuer B zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Oberfinanzdirektion Hessen am 02.02.2024
Stichwörter
Land- und Forstwirtschaft, Einheitswert, Ersatzwirtschaftswert, Grundsteuer A, Hebesatz, land- und forstwirtschaftlicher Betrieb