Ausbildungsdauer Verkürzung

    Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung

    Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie können Ihre berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen.

    Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

    Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

    • der Besuch einer Berufsschule,
    • eine berufsvorbereitende Maßnahme (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr).

    Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen.

    Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzlichen Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Zuständige Kammern,
    • Agentur für Arbeit
    • Jobcenter

    Ansprechpartner

    Für Kreis Werra-Meißner-Kreis (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
      • Abschlusszeugnis
      • Zertifikat

    Voraussetzungen

    • berufliche Vorbildung

    Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.

    Die zuständige Kammer entscheidet darüber:

    • ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
    • ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
    • welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

    Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt am 01.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    BGJ, Anrechnungsverordnung, Berufsvorbereitungsjahr, Anrechnung von Ausbildungszeiten, BVJ, Berufsgrundbildungsjahr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)