Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung
Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Sie können Ihre berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen.
Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.
Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:
- der Besuch einer Berufsschule,
- eine berufsvorbereitende Maßnahme (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr).
Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen.
Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzlichen Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Zuständige Kammern,
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
Industrie- und Handelskammer Limburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
- Abschlusszeugnis
- Zertifikat
Voraussetzungen
- berufliche Vorbildung
Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.
Die zuständige Kammer entscheidet darüber:
- ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
- ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
- welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.
Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt am 01.10.2020
Stichwörter
Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Anrechnung von Ausbildungszeiten, BVJ, Anrechnungsverordnung, BGJ