Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Wenn Sie Fragen zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) haben, dann wenden Sie sich an die die Personalausweisbehörde.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Driedorf - Fachdienst Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Parkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Mittwoch Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2775 9542-20
Telefon Festnetz: +49 2775 9542-21
Telefon Festnetz: +49 2775 9542-22
Fax: +49 2775 9542-99
E-Mail: buergerdienste@driedorf.de
Kontaktperson
Herr Georg (Sachbearbeiter)
Frau Lenzer (Sachbearbeiterin)
Frau Menges (Sachbearbeiterin)
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.
Stichwörter
Abteilung Ordnung, Bürgerbüro, Bürgerservice, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Führungszeugnis, Fundbüro, Geburtsurkunden, Heiraten, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Ordnung, Ordnungsamt, Pass, Passamt, Pässe, Personalausweis, Standesamt, Sterbeurkunde, Trauung, Trauungen
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020
Stichwörter
Online-Ausweisfunktion, ePA, PA, Perso, nPA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis