Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Reisedokumente für Kinder

    ID: L100001_419865346

    Beschreibung

    Reisedokumente für Kinder sind spezielle Ausweisdokumente, die Minderjährige zur Identifikation und für die Ausreise ins Ausland benötigen. Diese Dokumente sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Identität des Kindes geprüft werden kann und um den gesetzlichen Anforderungen verschiedener Länder zu entsprechen. Dazu zählen insbesondere Kinderreisepässe und Personalausweise.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2025

    Technisch geändert am 03.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag                            07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Dienstag                          07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Mittwoch                          07:30 bis 12:30 Uhr

    Donnerstag                     07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

    Freitag                            07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6691 207-0

    E-Mail: buergerbuero@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses in Treysa. Das Begehen oder Befahren mit Gehhilfe oder Rollstuhl ist problemlos möglich.

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
    • Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
    • Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Stichwörter

    Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Ausweis, Personaldokument, Identitätsnachweis, Beantragung, Perso, Identitätsdokument, PA, neuer Personalausweis, Pass, unter 16, Neuer PA, jünger als 16 Jahre, Personalausweis, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019