Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
    FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Gravenbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiherrnsteinplatz 4

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
    Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Zeppelinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Lehmann-Straße 2

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
    • Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
    • Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Neuer PA, Ausweis, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, Perso, Pass, unter 16, Personalausweis beantragen, PA, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, Identitätsnachweis, jünger als 16 Jahre, neuer Personalausweis, Personaldokument, Beantragung, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English