Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig.  Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Habichtswald

    Adresse

    Hausanschrift

    Warmetalstraße 13

    Postfach

    34317 Habichtswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Breiter Weg 4

    Postfach

    34317 Habichtswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr 

    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

    Mi. 14:00 - 18:00 Uhr 

    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Namensänderung, anderer Name, Perso, Personaldokument, Beantragung, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, PA, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Ausweis, Identitätsdokument, Nachname, Personalausweis, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, Neuer PA, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English