Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Brensbach - Einwohnermeldeamt/Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor der Verwaltung
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Brensbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor der Verwaltung
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Lichtbildausweis, Beantragung, Ausweis, Personaldokument, Ausweis beantragen, Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Neuer PA, Namensänderung, Nachname, PA, Perso, anderer Name, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument