Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Bürgerbüro "Stadtpunkt"
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 07:30 -12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970272(06190 970273 06190 970274 06190 970284)
Telefax: 06190 970270
E-Mail: stadtpunkt@hattersheim.de
Internet
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Kinderreisepass, Meldeamt-Passwesen, Pass, Passamt, Passbehörde, Reisepass, Stadtpunkt
erforderliche Unterlagen
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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