Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig.  Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Krämerstraße 2

    36381 Schlüchtern

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung)

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Beantragung, Ausweis, Personaldokument, Ausweis beantragen, Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Neuer PA, Namensänderung, Nachname, PA, Perso, anderer Name, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)