Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Bad Hersfeld - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    36251 Bad Hersfeld

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Markt
    Anzahl der Stellplätze: 280
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Markt
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtlinie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Mittwoch 09:00-12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
    Freitag 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Ausweis, Bürgerbüro, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Kinderreisepass, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Stadtverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufhebung, Namensänderung, Beantragung, Ausweis beantragen, Personaldokument, Perso, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, anderer Name, Geschieden, Neuer PA, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, Scheidung, Lichtbildausweis, Personalausweis beantragen, Nachname, elektronischer Personalausweis, geschieden, PA, Personalausweis, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)