Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung
    99008001012007

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.

    Online-Dienst

    Terminvergabe

    ID: L100001_426544112

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2025

    Technisch geändert am 18.08.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Dreieich - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Samstags (1. und 3. eines Monats):

    08:30 bis 12:00 Uhr


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 601-118

    Telefon Festnetz: 06103 601-119

    E-Mail: buergerbuero@dreieich.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Stichwörter

    Personalausweis, Namensänderung, neuer Personalausweis, Nachname, Beantragung, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Scheidung, Neuer PA, Geschieden, Ausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Aufhebung, Perso, Lichtbildausweis, PA, Identitätsnachweis, Personaldokument, geschieden, anderer Name

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019