Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
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    Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Wenn Sie geheiratet und Ihren Namen geändert haben, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern. Sind die Kinder unter 16 Jahren, ist die Beantragung eines neuen Personalausweises freiwillig und nur abhängig davon, inwieweit ein Ausweisdokument für grenzüberschreitende Reisen benötigt wird.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.

    Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.

    Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31
    35415 Pohlheim

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:     07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:        07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail:  stadtbuero@pohlheim.de

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06403 606-470

    Fax: 06403 606-666

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    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Mastercard
    • Überweisung
    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Lastschrift
    • Visa Karte
    • paydirekt
    • Debitkarte
    • giropay
    • Paypal
    • SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Pohlheim

    Empfänger: Magistrat der Stadt Pohlheim
    IBAN: DE42 5135 0025 0242 0010 84
    BIC: SKGIDE5FXXX
    Bankinstitut: Sparkasse Gießen

    Magistrat der Stadt Pohlheim

    Empfänger: Magistrat der Stadt Pohlheim
    IBAN: DE67 5139 0000 0060 0115 08
    BIC: VBMHDE5FXXX
    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA), Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten), SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.), paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben), Barzahlung, Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa), Überweisung, Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay), giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert), Mastercard (Kreditkarten vom Typ Mastercard)

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie nehmen nach Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Familiennamen an.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
      • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Dokuments vor Ort aufgenommen.
    • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
      • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
    • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
      • der Eheurkunde,
      • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
      • der Bescheinigung über die Namensführung.

    Fristen

    Sie können frühestens 8 Wochen vor der Heirat beziehungsweise der Begründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen beantragen.

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 46,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 27,60 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis.: Gebühr 10,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.: Gebühr 13,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.: Gebühr 30,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.: Gebühr 15,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn nach der Personalausweisbeantragung Ihr geplanter Eheschließungstermin auf einen späteren Tag verschoben wird und damit der geplante neue Eheschließungstermin nach dem Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen liegt, gilt der Personalausweis als ungültig. Dieser kann Ihnen dann nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie auch selbst die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 24.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020
    Technisch geändert am 25.02.2026

    Stichwörter

    PA, Ehe, Hochzeit, Personalausweis, Vermählung, Namensänderung, Personaldokument, Lichtbildausweis, Neuer PA, Beantragung, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, verheiratet, Identitätsdokument, anderer Name, Personalausweis beantragen, Ausweis, Perso, Identitätsnachweis, Heirat, Nachname, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019