Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 21
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:     07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:        07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de

    Kontakt

    Telefon: 06403 606-470

    Telefax: 06403 606-666

    E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Mastercard, SEPA-Lastschrift, Visa Karte, SEPA-Überweisung, giropay, Paypal, Bargeldzahlung, paydirekt, Sonstiges (3050203), Überweisung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.)), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Mastercard (Kreditkarten vom Typ Mastercard)), Some(Barzahlung), Some(giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.)), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Überweisung)

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Eheurkunde
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Stichwörter

    Ausweis ausstellen, Beantragung, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Namensänderung, Neuer PA, Heirat, Hochzeit, Identitätsdokument, Perso, Personalausweis, Ausweis, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ehe, anderer Name, Lichtbildausweis, PA, Personaldokument, Nachname, elektronischer Personalausweis, verheiratet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019