Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Hinweise für Neu-Isenburg: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Gravenbruch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 5477
E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
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Internet
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Zeppelinheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 691069
E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eheurkunde
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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