Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie das Abhandenkommen bzw. den Diebstahl Ihres Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Diese ist verpflichtet, unverzüglich eine Polizeibehörde in Kenntnis zu setzen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde).

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
    FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-100

    Telefax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Gravenbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiherrnsteinplatz 4

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 5477

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
    Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-100

    Telefax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Zeppelinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Lehmann-Straße 2

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch 10:00 bis 12:00  Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 691069

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

    Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2020

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Stichwörter

    Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Personaldokument, Perso, Ausweis, Personalausweis beantragen, Neuer PA, Beantragung, Ausweis beantragen, neu, Identitätsdokument, Ausweis ausstellen, gestohlen, PA, Diebstahl, geklaut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019