Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie das Abhandenkommen bzw. den Diebstahl Ihres Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Diese ist verpflichtet, unverzüglich eine Polizeibehörde in Kenntnis zu setzen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde).
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Am Dienstag- und Mittwochvormittag sowie Donnerstagnachmittag sind keine Terminvereinbarungen notwendig, es muss jedoch mit Wartezeiten vor Ort gerechnet werden. Zu allen anderen Zeiten ist eine vorherige Terminbuchung, online oder telefonisch, notwendig.
Das Abholen von bereitstehenden Ausweisen oder anderen Unterlagen ist während der Öffnungszeiten jederzeit und somit ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Hier: Online einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
S. Dingeldein
J. Schüttler
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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