Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Bürgerdienstleistungen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Alina Dück
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: alina.dueck@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-249
Telefon Festnetz: +49 6623 933-240
Frau Heike Engel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6623 933-242
Fax: +49 6623 933-249
E-Mail: heike.engel@rotenburg.de
Frau Susanne Scharringhausen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: susanne.scharringhausen@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-249
Telefon Festnetz: +49 6623 933-241
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Bürgerdienstleistungen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Alina Dück
Hausanschrift
E-Mail: alina.dueck@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-432
Fax: +49 6623 933-439
Frau Susanne Scharringhausen
Hausanschrift
Fax: +49 6623 933-439
E-Mail: susanne.scharringhausen@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-430
Frau Heike Engel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6623 933-431
E-Mail: heike.engel@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-439
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung erstmalig
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 15.11.2021
Stichwörter
Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Neuer PA, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, PA, Identitätsnachweis, ersten, erstmalig, Beantragung, zum ersten Mal, Ausweis, Personalausweis, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, Ausweis ausstellen