Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Bürgerbüro (Fachdienst II/1)
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06127 903-173
E-Mail: buergerbuero@niedernhausen.de
Kontaktperson
Frau Dilek Gündogdu
Frau Marion Schmitt
Frau Marion Schulze
Frau Tania Vaturro
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung erstmalig
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 15.11.2021
Stichwörter
Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Neuer PA, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, PA, Identitätsnachweis, ersten, erstmalig, Beantragung, zum ersten Mal, Ausweis, Personalausweis, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, Ausweis ausstellen