Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Michael Holz
Besucheranschrift
Fax: 06257 990-389
E-Mail: michael.holz@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-384
Herr Lukas Larem
Besucheranschrift
E-Mail: lukas.larem@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-386
Herr Timm Sperling
Besucheranschrift
E-Mail: timm.sperling@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-385
Frau Nicole Ohlemüller
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Larem
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06257 990-386
Fax: 06257 990-389
E-Mail: lukas.larem@seeheim-jugenheim.de
Herr Michael Holz
Besucheranschrift
Fax: 06257 990-389
E-Mail: michael.holz@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-384
Herr Timm Sperling
Besucheranschrift
E-Mail: timm.sperling@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-385
Frau Nicole Ohlemüller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 990383
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung erstmalig
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 15.11.2021
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