Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Hinweise für Schauenburg: Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche.
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche.
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass der ausländische Staat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung verlangt.
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.
Hinweise für Schauenburg: Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche.
Zuständigkeit
Wohnsitzstandesamt oder Standesamt des gewöhnlichen Aufenthalts wenn z. Zt. weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, dann das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
In das Ehefähigkeitszeugnis werden grundsätzlich beide Verlobten eingetragen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate.
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche.
Zuständigkeit
Wohnsitzstandesamt oder Standesamt des gewöhnlichen Aufenthalts wenn z. Zt. weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, dann das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
In das Ehefähigkeitszeugnis werden grundsätzlich beide Verlobten eingetragen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Standesamt Baunatal-Schauenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Für einen Besuch ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt
Internet
- Eheurkunden anfordern (Online: Standesamt Baunatal/ Schauenburg)
- Geburtsurkunde anfordern (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern ( Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Eheschließung (Voranmeldung online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Sterbefall (Anzeige online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Geburtsanzeige (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Sterbeurkunde anfordern (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
Weitere Informationen
Bei Auswahl unserer Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.
Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.
Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk. Trauungen können nach wie vor im Trauzimmer der Gemeinde Schauenburg und in der Märchenwache durchgeführt werden.
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Sowie, ggf. die letzte(n) Ehe(n)- und/oder Lebenspartnerschaft(en) und deren Auflösung(en)
Hinweise für Schauenburg: Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
· Beide Verlobte sind Deutsche:
Vorlage und Prüfung der Unterlagen, wie wenn die Ehe im Inland geschlossen würde (s. Anmeldung der Eheschließung).
· Ein Verlobter ist Deutscher:
Vorlage und Prüfung der Unterlagen des deutschen Verlobten, wie bei Eheschließung im Inland (s. Anmeldung zur Eheschließung); Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und Prüfung, ob in seiner Person ein Ehehindernis vorliegt.
· Beide Verlobte sind Deutsche:
Vorlage und Prüfung der Unterlagen, wie wenn die Ehe im Inland geschlossen würde (s. Anmeldung der Eheschließung).
· Ein Verlobter ist Deutscher:
Vorlage und Prüfung der Unterlagen des deutschen Verlobten, wie bei Eheschließung im Inland (s. Anmeldung zur Eheschließung); Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und Prüfung, ob in seiner Person ein Ehehindernis vorliegt.
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zu den beiden Verlobten gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Bei einer Zuständigkeit des Standesamts I fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Ist ein hessisches Standesamt für die Ausstellung zuständig, fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an und wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich 23,50 Euro je Recht, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichenden Gebühren festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Ehe, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung