Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer
    99059002010001

    Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als ausländische Staatsangehörige bzw. ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsangehörige bzw. ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland eine Ehe schließen wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem Recht, das in Ihrem Heimatland gilt.

    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar in Deutschland, nicht aber in Ihrem Heimatstaat anerkannt wird. Insbesondere für zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des ausländischen Elternteils anerkannt wird.

    Daher müssen Sie grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat vorlegen, in welchem die innere Behörde Ihres Heimatstaates bestätigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht des Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht.

    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. Sind Sie auch deutsch, geht die deutsche Staatsangehörigkeit vor.

    Von dieser Pflicht können Sie im Einzelfall durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, befreit werden.

    In der Regel kommt diese Befreiung in Frage für

    • Angehörige solcher Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen,
    • Angehörige von Staaten, die Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, wenn dies objektiv unmöglich ist. Dies gilt u.a. für Sachverhalte, in denen das ausländische Recht die Eheschließung aus Gründen versagt, die mit der grundgesetzlich garantierten Eheschließungsfreiheit unvereinbar sind (z. B. wenn nach dem ausländischen Heimatrecht verboten ist, nach einer Scheidung wieder zu heiraten)

    Anerkannte Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge, heimatlose Ausländer und Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in Deutschland benötigen kein Ehefähigkeitszeugnis und auch keine Befreiung. Ihre Rechtsstellung muss durch entsprechenden Reiseausweis nachgewiesen werden.

    Bei einer Befreiung prüft der Präsident des Oberlandesgerichts an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Eheschließung nach dem Heimatrecht ein Ehehindernis entgegensteht oder eine Eheschließungsvoraussetzung fehlt. Auch nach deutschem Recht darf kein Ehehindernis bestehen. So ist in diesem Zusammenhang unter Umständen zu prüfen, ob eventuelle Vor-Ehen wirksam aufgelöst sind. Die Befreiung gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an das zuständige Konsulat oder die entsprechende Botschaft.

    Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an das zuständige Konsulat oder die entsprechende Botschaft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Standesamt.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    ((Gerichtsgebäude D))
    Zeil 42
    60313 Frankfurt am Main

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
    Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 1367-01

    Fax: +49 69 1367-2976

    E-Mail: verwaltung@olg.justiz.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderten Personen stehen an den Zugängen Rampen und im Gebäude Aufzüge zur Verfügung. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Pförtner weiter.

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4
    65428 Rüsselsheim am Main

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin auf. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 832726

    Fax: 06142 832729

    E-Mail: standesamt@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Eheschließung

    Stichwörter

    Ortsgericht, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare: beim Standesamt
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: OLG: nein

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.

    Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.

    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
    • Frist: 1 Monat

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.

    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen.

    Bemerkungen

    Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 22.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2020
    Technisch geändert am 16.10.2025

    Stichwörter

    Ehe, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigte/r, heimatlos, staatenlos, ausländische/r Mitbürger/in

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019