Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer
    99059002012001

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wann?

    Wie?

    1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
      • Reiseausweis der antragstellenden Person
      • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland von beiden Heiratswilligen
      • Jeweils einen Familienstandsnachweis
      • Bei Vorehen/Lebenspartnerschaften die Urkunde bzw. die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
      • Bei ausländischen Ehegatten einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit

    2. Anschließend vor Ort 
      • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
      • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland von beiden Heiratswilligen
      • Jeweils einen Familienstandsnachweis
      • Bei Vorehen/Lebenspartnerschaften die Urkunde bzw. die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
      • Bei ausländischen Ehegatten einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit 

    Kosten?

    • 47 € und bei Anwendung ausländischen Rechts zusätzlich je 23,50 €  


    Allgemeine, detailliertere Informationen finden Sie unten.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Standesamtliche Beurkundungen
    • Antragstellung Einbürgerung
    • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand.
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt.
      • Die Staatsangehörigkeit.
      • Sowie ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

    Voraussetzungen

    • Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
    • Staatenlos
    • Asylberechtigt
    • anerkannter Flüchtling
    • oder Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
    • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    • Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
    • Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    • Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2020

    Technisch geändert am 01.01.2026

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Ledigkeitsbescheinigung, Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019