Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hugenottenstraße 55

    Postfach

    61381 Friedrichsdorf

    Hausanschrift

    Hugenottenstraße 57

    61381 Friedrichsdorf

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 32
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
      • S-Bahn: Linie S5
    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1340

    61364 Friedrichsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

    Freitag 08:00- 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand.
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt.
      • Die Staatsangehörigkeit.
      • Sowie ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

    Voraussetzungen

    • Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
    • Staatenlos
    • Asylberechtigt
    • anerkannter Flüchtling
    • oder Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
    • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    • Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
    • Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    • Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Ehe, Ehevoraussetzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)