• Großenlüder (Landkreis Fulda, Hessen)
Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.

Beschreibung

Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann

  • der Verhütung von Krankheiten

oder

  • der Früherkennung und Therapie von Krankheiten

dienen.

Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.

Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zum Beispiel Hausärzte und Hausärztinnen  oder Fachärztinnen und Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und bei Fragen zur Kostenübernahme an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Stichwörter

gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

Version

Technisch erstellt am 28.06.2022

Technisch geändert am 30.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Es muss eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen.
  • Für die Inanspruchnahme vertragsärztlich veranlasster Leistungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich,  die ggf. vor einer Leistungsinanspruchnahme von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
    • Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein

Voraussetzungen

Zur Inanspruchnahme vertragsärztlicher und vertragsärztlich veranlasster Leistungen muss eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um Sachleistungen. Sollte Ihre Krankenkasse im Einzelfall eine Kostenübernahme ablehnen, können Sie  bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch erheben. 

Kosten

In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Über die gesetzlichen Zuzahlungen für Therapien oder Medikamente informiert Sie Ihre Krankenkasse

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.12.2022

Version

Technisch erstellt am 10.09.2020

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Behandlung, Thérapie, Kassenleistung, Kassenpatient, Arzt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019