Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.06.2023
Stichwörter
Anrechnung, Studienzeiten, Medizin, Hochschulwechsel, Studium, Studienleistungen, Approbationsordnung, ERASMUS, Humanmedizin, Anerkennung, Hochschule, Studienortwechsel, Prüfungsleistungen, Universität