Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
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    Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

    Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    (Zentrale Postanschrift)

    Postfach 11 03 52
    64218 Darmstadt

    Hausanschrift

    (Zentrale Hausanschrift)
    Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 3259-1000

    Fax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2020
    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Universität, Anerkennung, Medizin, ERASMUS, Studienortwechsel, Approbationsordnung, Humanmedizin, Hochschulwechsel, Studienzeiten, Studienleistungen, Anrechnung, Prüfungsleistungen, Studium, Hochschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019