Vorname Änderung der Reihenfolge
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.
Zuständigkeit
Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
- das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
- telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)
erforderliche Unterlagen
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Namensrecht, Nachname, Rufname, Vorname, Familie, Taufname, Familienname, Namensänderung