Vorname Änderung der Reihenfolge
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    Vorname Änderung der Reihenfolge

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Egelsbach - Standesamt

    Beschreibung

    Trauung im Rathaus

    Eine Eheschließung ist sicherlich einer der schönsten Momente im Leben zweier Menschen.

    Trauzimmer

    In unserem Egelsbacher Rathaus steht Ihnen für Trauungen unser Trauzimmer für bis zu 20 Personen zur Verfügung.
    Gerne darf bei vorheriger Absprache eigene Dekoration (z.B. Blumengestecke) mitgebracht werden. 

    Unser Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist somit barrierefrei erreichbar.

    Sektempfang

    Im Anschluss an die Eheschließung können Sie gerne mit Ihren Gästen einen kleinen Sektempfang vornehmen.
    Wir möchten Sie bitten, den Sekt und Orangensaft bereits ein oder zwei Tage vorher bei uns vorbei zu bringen.

    Hinweis

    Wir bitten um Verständnis, dass weder Reis noch Blütenblätter gestreut werden dürfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Bürgerbüro)

    Ernst-Ludwig-Straße 40-42

    63329 Egelsbach

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 405-0

    Fax: 06103 405-187

    E-Mail: standesamt@egelsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2020

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Familienname, Familie, Vorname, Rufname, Nachname, Namensänderung, Namensrecht, Taufname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019