Vorname Änderung der Reihenfolge
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
Hinweise für Frankfurt am Main: Vorname Änderung der Reihenfolge
Grundsätzlich ist für die Entgegennahme der Erklärung und die Bescheinigung der Wirksamkeit das Standesamt zuständig, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Sofern es sich hierbei nicht um das Standesamt in Frankfurt am Main handelte, Sie aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben. Wir werden Sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.
Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.
Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.
Grundsätzlich ist für die Entgegennahme der Erklärung und die Bescheinigung der Wirksamkeit das Standesamt zuständig, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Sofern es sich hierbei nicht um das Standesamt in Frankfurt am Main handelte, Sie aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben. Wir werden Sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.
Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.
Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.
zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.
Hinweise für Frankfurt am Main: Vorname Änderung der Reihenfolge
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73503 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73503 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Zuständigkeit
Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hinweis:
Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)
E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)
E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
(Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)
Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-45570
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Namensrecht, Nachname, Rufname, Vorname, Familie, Taufname, Familienname, Namensänderung