Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen
Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.
Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.
Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
Industrie- und Handelskammer Limburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ihrem ausländischen Abschluss,
- Ihrem Wohn- oder Arbeitsort.
Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.
Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, nennt Ihnen die zuständige Stelle in den reglementierten Berufen konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die Unterschiede ausgleichen können.
"Reglementiert" bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.
Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.
Fristen
Keine.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Befähigungsnachweise für Ihren Beruf verloren haben, können diese neu ausgestellt werden.
Sie können auch das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das ist bei 600 Berufen möglich, die durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Welche Berufe dies genau betrifft, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundes (BQ-Portal).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 07.12.2023
Stichwörter
Gleichwertigkeitsverfahren, BVFG, Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz, Anerkennung in Deutschland, Bundesvertriebenengesetz