Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen.
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .
Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anissa El-Bouzaglaoui
Hausanschrift
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-431
E-Mail: einbuergerungen@eltville.de
Frau Annette Preuß (Bürgerservice)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-420
Frau Sandra Djuric
Frau Elisa Bastian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-190
Fax: 06123 697-499
Frau Nadine Emrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-470
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Kosten
22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024
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