Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen.
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Eschborn - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro (Unterortstraße 27A):
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag 13 bis 16 Uhr
Mittwoch 14 bis 18 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 9 bis 13 Uhr
Öffnungszeiten Verwaltungsstelle Niederhöchstadt:
Dienstag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 10 bis 15 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 490-999
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Kosten
22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024
Stichwörter
Ferien, ePass, Identifikation, Urlaub, Vielreisepass, Reiseausweis, Europapass, 48-Seiten Reisepass, verreisen, Biometrischer Reisepass, Pass, Ausweis